11.06.2012 - Facility Management

Urteil: Jahresabrechnung unter Vorbehalt ist rechtswidrig

Facility Management

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Jahresabrechnung nicht unter Vorbehalt nachträglicher Änderungen erstellt werden kann.

Im vorliegenden Fall hatte ein WEG-Verwalter die Eigentümer über die Jahresabrechnung aus dem Jahr 2010 abstimmen lassen, die diese "unter Vorbehalt" genehmigten. Ein Wohnungseigentümer klagte gegen diesen Beschluss und bekam recht. Darüber hinaus musste der Verwalter die Gerichtkosten übernehmen, da er sich über den ordnungswidrigen Beschluss hätte bewußt sein müssen.

Die Abrechnung "unter Vorbehalt nachträglich noch vorzunehmender Änderungen" birgt laut Gericht das Risiko, dass diese nicht korrekt vorgenommen werden und nachher nicht mehr angefochten werden können.


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